www.semesterticket-info.de - Das SemesterTicket im Nordwesten von Niedersachsen

Zurück Startseite Weiter

Karte SemesterTicket
 

 

 

Erstattung des SemesterTickets

Auf dieser Seite werden allgemeine Regelungen beschrieben, die für alle Hochschulen mit dem VBN-SemesterTicket gelten.

Weitere Sonderfälle, Formulare, Kontaktadressen etc. sind auf den Seiten der jeweiligen Hochschule zu finden. Erstattungsanträge sind an die ASten bzw. Verwaltungen der jeweils zuständigen Hochschule zu stellen!

Der SemesterTicket-Vertrag zwischen den Verkehrsunternehmen und den Hochschulen sieht einige Ausnahmen vor, in denen kein SemesterTicket abgenommen werden braucht. (Diese sind auch in den Tarifbestimmungen zum SemesterTicket festgehalten.)

In der Regel geschieht dies nur auf Antrag und meist auch nur in Form einer Erstattung des bereits gezahlten Beitrags, nur in wenigen Fällen ist ein Erlass möglich, d.h. der Einschreibe- oder Rückmeldebeitrag kann von vornherein um den SemesterTicket-Beitrag reduziert werden.

An der Teilnahme am SemesterTickets  freigestellt sind StudentInnen

bulletin Urlaubssemestern,
bulletin Praxissemestern,
bulletdie sich aufgrund ihres Studiums nachweislich für ein Semester im Ausland aufhalten,
bulletsowie Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke nachweisen oder aufgrund ihrer Behinderung Verkehrsmittel der Verkehrsunternehmen nicht oder frei (aG) nutzen können.

Weitere Sonderfälle:

bulletBei Exmatrikulation oder Tod (Ich weiß, das klingt makaber, das ist aber eine Standard-Vertragsklausel ... -- der Redakteur) werden gegen entsprechenden Nachweis und Abgabe des SemesterTickets die verbleibenden anteiligen Monatsbeträge erstattet.
Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des Erstattungsbetrages unberücksichtigt.
bulletDie Zahlung des Beitrages zum SemesterTicket für ein Semester befreit von jeglicher weiteren Zahlung bei einem Hochschulwechsel zwischen den beteiligten Hochschulen oder bei (Doppel-)Immatrikulation an mehr als einer Hochschule mit dem SemesterTicket.
Der SemesterTicket-Beitrag ist an der Heimathochschule zu entrichten.
In Zweifelsfällen ist die Heimathochschule bei Lehramts- oder Magister-StudentInnen die Hochschule, an der das erste Fach belegt wird, ansonsten handelt es sich um die Hochschule, an der sich die StudentInnen zuerst eingeschrieben haben.

Kein SemesterTicket erhalten:

bulletGasthörerInnen
bulletNebenhörerInnen
bulletTeilnehmerInnen am Online-Studium (neu seit 01.09.2003)

Eine Rückerstattung des Fahrgeldbetrages darf nur bei Rückgabe des SemesterTickets an die Verfasste Studierendenschaft (AStA) oder die das SemesterTicket ausstellende Stelle (in der Regel das Immatrikulationsamt/Studentensekretariat) erfolgen.

Zu den Details der Erstattung bzw. des Erlasses (Antragstellung etc.) und zu hochschulspezifischen weiteren Erstattungsgründen siehe auf den Seiten der einzelnen Hochschulen.

Studiengebühren sind unsozial - www.keine-studiengebuehren.de


VBN - Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen


VEJ - Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade


VGC - Verkehrsgemeinschaft Cloppenburg


DB - Die Bahn


NWB - NordWestBahn


metronom


EVB - Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser


Fass Reisen

 
Zurück Startseite Weiter

Zuletzt geändert 2008-08-14 - Kontakt/Impressum - Inhaltsverzeichnis